Frauenförderung 2012
Vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes werden im Haushaltsjahr 2012 wieder Mittel zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen bereitgestellt. Diese Mittel werden auf Antrag vergeben.
Förderung von Stipendiatinnen
Die Anträge können jederzeit im Prorektorat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs gestellt werden. Antragsberechtigt sind Stipendiatinnen, die keinen Rechtsanspruch auf Verlängerung ihres Stipendiums auf Verlängerung um Zeiten des Mutterschutzes haben.
Ausschreibung für Stipendiatinnen
Ausschreibungstext2012.docx
(14 KB) vom 24.02.2012
Verfahrensweise
Verfahrensweise 2012.docx
(14,3 KB) vom 24.02.2012
Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen
Die Anträge sind im Prorektorat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs einzureichen. Hierfür ist das Antragsformular „Antrag auf die Vergabe von Frauenfördermitteln für Doktorandinnen und Habilitandinnen“ unter Beachtung des Hinweisblattes zur Vergabe der Frauenfördermittel zu verwenden.
Die Mittel zur Frauenförderung werden nur für Maßnahmen im Rahmen einer wissenschaftlichen Qualifikation vorgesehen. Deshalb ist im Antrag der inhaltliche Bezug zum Qualifikationsvorhaben darzulegen. Anträge von Drittmittelbeschäftigten und Hilfskräften können gemäß der Richtlinien zur Vergabe von Haushaltsmitteln nicht berücksichtigt werden.
Die vollständigen Anträge sind bis zum 29. Februar 2012 im Prorektorat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs einzureichen.
Antrag auf die Vergabe von Frauenfördermitteln für Doktorandinnen und Habilitandinnen
Antrag_Frauenfördermittel_2012_Formblatt.doc
(35,5 KB) vom 31.01.2012
Verfahrensweise.doc
(26,5 KB) vom 31.01.2012
Hinweisblatt zur Antragstellung.doc
(28 KB) vom 31.01.2012