Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Frauenförderung 2012

Vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes  werden im Haushaltsjahr 2012 wieder Mittel zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen bereitgestellt. Diese Mittel werden auf Antrag vergeben.

Förderung von Stipendiatinnen

Die Anträge können jederzeit im Prorektorat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs gestellt werden. Antragsberechtigt sind Stipendiatinnen, die keinen Rechtsanspruch auf Verlängerung ihres Stipendiums auf Verlängerung um Zeiten des Mutterschutzes haben.

Ausschreibung für Stipendiatinnen
Ausschreibungstext2012.docx (14 KB)  vom 24.02.2012

Verfahrensweise
Verfahrensweise 2012.docx (14,3 KB)  vom 24.02.2012

Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen

Die Anträge sind im Prorektorat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs einzureichen. Hierfür ist das Antragsformular „Antrag auf die Vergabe von Frauenfördermitteln für Doktorandinnen und Habilitandinnen“ unter Beachtung des Hinweisblattes zur Vergabe der Frauenfördermittel zu verwenden.

Die Mittel zur Frauenförderung werden nur für Maßnahmen im Rahmen einer wissenschaftlichen Qualifikation vorgesehen. Deshalb ist im Antrag der inhaltliche Bezug zum Qualifikationsvorhaben darzulegen. Anträge von Drittmittelbeschäftigten und Hilfskräften können gemäß der Richtlinien zur Vergabe von Haushaltsmitteln nicht berücksichtigt werden.

Die vollständigen Anträge sind bis zum 29. Februar 2012 im Prorektorat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs einzureichen.

Antrag auf die Vergabe von Frauenfördermitteln für Doktorandinnen und Habilitandinnen
Antrag_Frauenfördermittel_2012_Formblatt.doc (35,5 KB)  vom 31.01.2012


Verfahrensweise.doc (26,5 KB)  vom 31.01.2012


Hinweisblatt  zur Antragstellung.doc (28 KB)  vom 31.01.2012

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